Altersteilzeit in der Outplacement Beratung.

Restrukturierung ohne Kündigung.

Vorruhestandsregelungen und Altersteilzeit im Personalabbau.

Altersteilzeit als Brücke zur Rente

Zur Neugestaltung von Geschäftsprozessen und betrieblichen Strukturen begleiten die EL-NET BeraterInnen Unternehmen bei einem strategischen und operativen Turnaround. Denn steht das Management im Zuge der Restrukturierung vor der Aufgabe eines umfangreichen Personalabbaus, kann es seinen Mitarbeitenden alternative, sozialverträgliche Lösungen anbieten – um Kündigungen zu vermeiden.

Eine sozialverträgliche Lösung ist die Altersteilzeit.

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Was ist die Altersteilzeit?

Die Altersteilzeit ist eine Teilzeitbeschäftigung, die durch das Altersteilzeitgesetz (AltTZG) geregelt ist. Allerdings gibt es keinen gesetzlichen Rechtsanspruch auf Altersteilzeit. Sie basiert lediglich auf einer freiwilligen Vereinbarung zwischen beiden Parteien. Viele Unternehmen haben aber die Altersteilzeit in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen optional verankert.

Altersteilzeit – wer hat Anspruch?

Personen ab 55 Jahren können eine Altersteilzeit beantragen, wenn sie diese Voraussetzungen erfüllen: Sie haben über 1080 Kalendertage ihre Sozialversicherungsbeiträge eingezahlt und diese Einzahlungen erfolgten innerhalb von fünf Jahren vor Beginn der Altersteilzeit.

Erfahren Sie mehr über Ihre Chancen und Möglichkeiten:

Vorteile der Altersteilzeit für Arbeitnehmende.

Als besondere Form der Teilzeitbeschäftigung können Arbeitnehmende ihre verbleibende Arbeitszeit bis zur Rente halbieren und sich langsam auf den Ruhestand vorbereiten.

Aus diesen Gründen ist Altersteilzeit für Mitarbeitende zu empfehlen:

  • Wöchentliche Arbeitszeit halbiert sich hin zur Teilzeitbeschäftigung
  • Gleitender Übergang vom Berufsalltag in den Ruhestand
  • Renteneinbußen fallen gering aus
  • Aufstockung des Entgelts durch die Arbeitgebenden

Vorteile der Altersteilzeit für Arbeitgebende.

Für Unternehmen ist die Altersteilzeit sowohl eine preiswerte Alternative beim Personalabbau als auch eine faire, wertschätzende Restrukturierungsmaßnahme für Mitarbeitende. ManagerInnen sichern somit nicht nur die wirtschaftliche Lage des Unternehmens. Sie halten auch die Arbeitsmotivation der bestehenden Mitarbeitenden aufrecht und zeigen soziale Verantwortung.

Ziele, die Unternehmen durch eine Altersteilzeit erreichen können:

  • Zahl der Belegschaft reduzieren
  • Gutes Unternehmensimage behalten
  • Verjüngung des Teams
  • Keine Kündigungsschutzklagen bei Aufhebung
  • Preiswerte Alternative zu Aufhebungsvereinbarung und Abfindung

Altersteilzeit – wer zahlt was?

Als Modell der Arbeitszeitverkürzung vor der Rente wirkt sich die Finanzierung der Altersteilzeit wie folgt aus: Das ursprüngliche Gehalt wird (entsprechend der Teilzeit) halbiert. Zusätzlich erhalten die Mitarbeitenden einen Aufstockungsbetrag von mindestens 20% des reduzierten Gehalts. Diesen Aufstockungsbetrag zahlt das Unternehmen. Ebenfalls zahlt das Unternehmen an die Personen, die in Altersteilzeit gehen, zusätzliche Beiträge zur Rentenversicherung aus.

Wo und wie Altersteilzeit beantragen?

Für die Beantragung einer Altersteilzeit gibt es keinen offiziellen Antrag. Ein schriftlicher Antrag ist ausreichend. Lediglich die Rentenversicherung muss innerhalb von sechs Wochen nach Beginn der Altersteilzeit in Kenntnis gesetzt werden.

Weitere Alternativen zur Kündigung: Outplacement

Ist diese Alternative der Altersteilzeit sowie des Vorruhestandes für die Restrukturierung des Unternehmens nicht ausreichend, kann ein Unternehmen zusätzlich das Outplacement einbeziehen. Schließlich ist auch das Outplacement eine optimale Alternative zur klassischen Kündigung.

Hierbei finanzieren Arbeitgebende eine Beratungsdienstleistung für ihre Mitarbeitenden, mit dem Ziel eines einvernehmlichen Trennungsprozesses. In einem Einzel- oder einem Gruppen-Outplacement erarbeiten die KlientInnen gemeinsam mit ihren persönlichen BeraterInnen neue Job-Perspektiven, werden auf Bewerbungen und Vorstellungsgespräche vorbereitet und finden schnell zu einem neuen Beschäftigungsverhältnis außerhalb des Unternehmens.

EL-NET Outplacement-Orientierungsberatung.

  • Wie läuft die erste Orientierungsberatung bei der EL-NET GROUP ab? 

Ihre EL-NET Orientierungsberatung ist für Sie kostenfrei, unverbindlich und absolut vertraulich. Im individuellen Gespräch können Sie EL-NET und die EL-NET Produkte persönlich kennenlernen. Sie werden umfassend zu den möglichen Unterstützungs- und Beratungsangeboten informiert. Sie haben die Möglichkeit, Ihre ganz individuellen Fragen zu stellen und Ihre persönliche Situation und Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt gemeinsam mit einer EL-NET Beraterin bzw. einem EL-NET Berater zu beleuchten. 

  • Wer wird mein/e AnsprechpartnerIn sein? 

Je nach Region und Ihrer Expertise / Branche, stellen wir Ihnen Ihre persönliche EL-NET Beraterin bzw. Ihren persönlichen EL-NET Berater zur Seite. Sie haben die Möglichkeit zwischen einer persönlichen oder virtuellen Orientierungsberatung zu wählen – immer so, wie es für Sie am besten passt.   

  • Wie lange dauert die Orientierungsberatung? 

Für die kostenfreie, unverbindliche und vertrauliche Orientierungsberatung können Sie ein Zeitfenster von 1 – 1,5 Stunden einplanen.  

  • Was folgt nach der Orientierungsberatung? 

In der Orientierungsberatung skizzieren Sie gemeinsam mit Ihrer EL-NET BeraterIn Ihren möglichen Bedarf. Anschließend erhalten Sie ein individuelles, auf Sie und Ihre Bedarfe zugeschnittenes Angebot. Nach Annahme des Angebotes begleiten wir Sie auf Ihrem persönlichen Weg der Veränderung. 

Zwei Personen schauen auf einen Laptop und tauschen sich in einem ersten Orientierungsgespräch über die Outplacement Beratung aus.

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