Auch während der Transfergesellschaft haben Sie einen Anspruch auf Urlaub. Dieser Urlaubsanspruch richtet sich üblicherweise nach Ihrem gesetzlichen Urlaubsanspruch von 20 Tagen je Kalenderjahr. Dies entspricht 1,67 Tagen / Monat Laufzeit der TG. Der Urlaub muss während Ihrer Verweildauer in der  Transfergesellschaft genommen, mit Ihren BeraterInnen abgesprochen und schriftlich eingereicht werden. Eine Auszahlung des Urlaubs am Ende der TG ist nicht möglich.  Urlaubsansprüche aus der aktuellen Beschäftigung können nicht mit in die TG übernommen werden.  Reicht Ihnen Ihr Urlaubsanspruch nicht aus, können Sie zusätzlich unbezahlte Urlaubstage nehmen.