In der Regel schließt das eine das andere nicht aus. Viele Unternehmen bieten im Rahmen des Abbauprogrammes sowohl eine Abfindung als auch eine Transfergesellschaft an. Das bedeutet, Mitarbeitende haben die Möglichkeit in die Transfergesellschaft zu gehen und zusätzlich eine Abfindung zu erhalten.

Natürlich kommt es hierbei auch auf die finanzielle Situation des Unternehmens an. Wenn jedoch die Wahl zwischen Abfindung oder Transfergesellschaft im Raum steht, sollte die Entscheidung im besten Fall für die Transfergesellschaft fallen. Wer sich für die Transfergesellschaft entscheidet, erkauft sich mehr Zeit.

Während der Zeit in der Transfergesellschaft ist man angestellt und nicht arbeitslos. Sie beschäftigen sich ausschliesslich mit der Jobsuche, begleitet von professionellen Coaches und erhalten ein monatliches Entgeld von bis zu 80/85% ihres Nettoeinkommens. Personen, die lediglich die Abfindung nutzen, unterschätzen hingegen häufig wie langfristig sich die Suche nach einem neuen Job ohne Unterstützung gestalten kann.