Sprechen Sie Ihren Betriebsrat oder Ihren zuständigen Sachbearbeiter in der Personalabteilung an. Die vom Arbeitsplatzabbau betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten ein Angebot freiwillig in die Transfergesellschaft (TG) zu wechseln. Vorbehaltlich der Zustimmung der Arbeitsagentur zur Bewilligung von Kurzarbeitergeld wird Ihnen ein Dreiseitiger Vertrag zum Übergang in die TG der EL-NET Transfer ausgehändigt. Dieser Vertrag ist bereits von Ihrem Arbeitgeber und EL-NET Transfer unterschrieben und wenn Sie das Angebot annehmen wollen, müssen Sie bis zum jeweiligen Stichtag den von Ihnen unterschriebenen Vertrag wieder in der Personalabteilung abgeben. Der Vertrag heißt Dreiseitiger Vertrag, weil er von drei Parteien geschlossen wird. Ihnen, Ihrem alten Arbeitgeber und der EL-NET Transfer. Mit diesem Vertrag wird gelichzeitig das Arbeitsverhältnis mit dem alten Arbeitgeber beendet und ein neues, befristetes Arbeitsverhältnis mit der EL-NET Transfer begründet.