Beratung bei Kündigungsvorhaben.

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März, 2023, 4 Min

Ihre Unterstützung bei beruflichen Veränderungen

Sie sind mit Ihrer aktuellen beruflichen Situation unzufrieden? Sie suchen eine neue berufliche Herausforderung? Sie haben sich entschieden zu kündigen, wissen aber nicht, wie Sie die Kündigung ansprechen sollen?

Zuallererst: Bleiben Sie dran! Sie setzen sich mit Ihrer aktuellen Situation auseinander und wollen aktiv etwas ändern – Sie entscheiden sich dafür, neue Chancen zu ergreifen und sich weiterzuentwickeln.

Erfahren Sie, wie Sie Ihre Kündigung fristgerecht und ordentlich bei Ihren Arbeitgebenden einreichen.

Beratung bei Kündigungsvorhaben

Das Kündigungsschreiben verfassen.

Damit die Kündigung rechtswirksam ist, muss diese immer schriftlich erfolgen. Wichtig ist dabei, dass Sie Ihre Kündigung unterschreiben. Erst dann ist die Kündigung rechtens.

Das sollte Ihr Kündigungsschreiben beinhalten:

  • Ihre Adresse und Kontaktdaten
  • Adresse und Kontaktdaten Ihres Arbeitgebenden
  • Datum Ihrer Kündigung
  • Betreffzeile mit dem Wort „Kündigung“
  • Eine klare und eindeutige Erklärung, dass das Arbeitsverhältnis gekündigt wird, einschließlich des Kündigungszeitpunkts mit dem Zusatz „ordentlich und fristgerecht”
  • Hinweis auf die geltende Kündigungsfrist (oder auf eine außerordentliche Kündigung, wenn dies der Fall ist)
  • Dankesworte für die Beschäftigungsmöglichkeiten und die Erfahrungen, die Sie während der Zeit im Unternehmen gesammelt haben
  • Ihre Unterschrift

Achten Sie darauf, Ihr Kündigungsschreiben höflich und respektvoll zu verfassen. Es ist ratsam, eine gute Beziehung aufrechtzuerhalten, beispielsweise um künftig eine Empfehlung zu bekommen.

Freiwilligenprogramm annehmen? Das sagt unser Outplacement Berater.

Wir haben mit Reiner Baeck über seine Rolle als Outplacement-Berater in Freiwilligenprogrammen im Rahmen eines Personalabbaus gesprochen:

Welche Unterstützungsleistungen bietet er für Mitarbeitende, die vor der Entscheidung stehen, ein Aufhebungsangebot anzunehmen? Und wo liegt der Mehrwert für Unternehmen, seinen Mitarbeitenden einen Outplacement-Berater bzw. eine Outplacement-Beraterin zur Seite zu stellen?

» Freiwilligenprogramm annehmen? 5 Fragen an Reiner Baeck

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Wo Sie Ihre Kündigung abgeben.

Beachten Sie Ihre Kündigungsfrist. Diese ergibt sich aus Ihrem Arbeitsvertrag. Sollte dort auf die gesetzlichen Regelungen verwiesen werden, gelten diese. Bei einem Tarifvertrag sind wiederum andere Fristen entscheidend – aber nur, wenn diese zum Vorteil des Arbeitnehmenden sind. Suchen Sie anschließend Ihre Führungskraft auf und vereinbaren Sie ein Vieraugengespräch. Klare Empfehlung: übergeben Sie das Schreiben persönlich. Das ist nicht nur vertrauens- und respektvoll, Sie gehen damit auch sicher, dass Ihr Schreiben fristgerecht ankommt.

Wichtig: Bitten Sie Ihren Arbeitgebenden um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung. Arbeitgebende sind hierzu nicht verpflichtet, kommen jedoch meist diesem Wunsch nach.

Ihre professionelle Unterstützung bei Kündigungen.

Benötigen Sie Unterstützung bei Ihrem Kündigungsvorhaben?

Unser Team unterstützt Sie bei der Umsetzung von Kündigungen, bei der beruflichen Neuorientierung sowie im gesamten Prozess der Trennung und Jobsuche. Wir achten darauf, dass Arbeitsverhältnisse fair und wertschätzend für alle Beteiligten enden können und unterstützen Sie bei der Suche nach einem passenden Arbeitsverhältnis – in kurzmöglichster Zeit.

Profitieren Sie von unserer unverbindlichen Beratung und kontaktieren Sie uns:

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