Rolle der Bundesagentur für Arbeit in der Transfergesellschaft.

Anspruch auf Transferkurzarbeitergeld.

Welche Rolle hat die Bundesagentur für Arbeit während der Transfergesellschaft?

Kooperation zwischen der Bundesagentur für Arbeit und der Transfergesellschaft.

Bei einem Trennungsprozess zwischen Unternehmen und Mitarbeitenden übernimmt die Bundesagentur für Arbeit einen erheblichen Teil zur Finanzierung der Transfergesellschaft in Form von Transferkurzarbeitergeld (T-KUG). Mitarbeitende können auch weitere Transfermaßnahmen (etwa eine Orientierungsberatung zur beruflichen Neuorientierung, Weiterbildungen oder auch die klassische Vermittlung in eine neue Position) in Anspruch nehmen, die von den Betrieben sowie der Agentur für Arbeit finanziell getragen werden. Durch die Teilnahme an der Transfergesellschaft gelingt ein sozialer und fairer Trennungsprozess für alle Beteiligten, da die vom Stellenabbau Betroffenen bei der Suche nach einem neuen Beschäftigungsverhältnis oder auch dem Übergang in die Selbstständigkeit – nicht nur finanziell – unterstützt werden.

Für ein erstes und unverbindliches Informationsgespräch zum Thema Transfer stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Was bei einem Wechsel in die Transfergesellschaft zu beachten ist.

Bei der Transfergesellschaft handelt es sich um ein reguläres, befristetes Arbeitsverhältnis. Dabei können sich die betroffenen Mitarbeitenden  für den Eintritt in die Transfergesellschaft jederzeit arbeitssuchend melden. Das geht entweder online oder persönlich bei Ihrer nächstgelegenen Bundesagentur für Arbeit an Ihrem Wohnort.

Planen Unternehmen einen Wechsel in die Transfergesellschaft der EL-NET GROUP, übernehmen unsere BeraterInnen die Arbeitssuchend-Meldungen für alle Mitarbeitenden im Rahmen des Profiling-Seminars, um die finanzielle Förderungen sicherzustellen. Da es zu Verzögerungen kommen kann, raten wir den Mitarbeitenden, sich selbst ebenfalls arbeitssuchend zu melden. Wir sichern den Prozess durch unsere Sammelmeldung zusätzlich ab.

Übrigens: Auch Transfermaßnahmen, Workshops und Seminare, die Sie im Bewerbungsprozess oder bei einer beruflichen Neuorientierung unterstützen, können durch die Agentur für Arbeit finanziell gefördert werden.

(Wie) erhalte ich Arbeitslosengeld?

Die Bruttobezüge in der Transfergesellschaft bleiben auf dem Niveau Ihres alten Arbeitgebers. Circa sechs Wochen vor Ihrem Ausscheiden aus der Transfergesellschaft erhalten Sie von uns automatisch eine Arbeitgeber-Bescheinigung, welche Sie für Ihren Antrag auf ALG I benötigen. Die Berechnungsgrundlage für die Berechnung des ALG I nach der Transfergesellschaft ist Ihr Bruttoeinkommen der letzten 12 bzw. 24 Monate.

Mehr zu ihren finanziellen Bezügen erfahren Sie hier: Was verdiene ich in der Transfergesellschaft?

Beispielberechnung des ALG I nach der Transfergesellschaft:

Ausgangssituation: Ein Mitarbeitender erhält 3.000,00 EUR Bruttoentgelt (Steuerklasse 1, keine Kinder, keine Kirchensteuer).

Beim letzten Arbeitgeber (AG)  In der Transfergesellschaft  In der Arbeitslosigkeit (ALG I) 
Bruttoentgelt, das zur Berechnung herangezogen wird:  3.000,00 EUR  3.000,00 EUR  3.000,00 EUR 
Nettoentgelt  1.970,00 EUR  1.576,00 EUR  1.182,00 EUR 
= 80% des letzten Nettoentgeltes beim letzten AG = 60% des letzten Nettoentgeltes beim letzten AG* 

*Der Anteil erhöht sich auf 67%, falls Sie oder Ihr/e Ehe-/LebenspartnerIn ein Kind oder mehrere Kinder haben.

Um eine ungefähre Höhe des zu erwartenden ALG I zu erfahren, gehen Sie auf die Seite der Bundesagentur für Arbeit / Arbeitslosengeld Rechner und geben hier als Bruttobetrag den Betrag ein , der auf Ihrer letzten Lohn- oder Gehaltsabrechnung bei Ihrem aktuellen Arbeitgeber steht.

Jobangebote der Bundesagentur für Arbeit.

Sind Sie arbeitssuchend gemeldet, wird sich die Bundesagentur für Arbeit auch im Rahmen der Transfergesellschaft bei Ihnen melden und offene Positionen vorschlagen. Auf diese Jobangebote müssen Sie reagieren. Die Bundesagentur für Arbeit ist nach wie vor weisungsbefugt, da sie die Maßnahme der Transfergesellschaft zu einem Großteil finanziert. Die Erfahrung zeigt allerdings, dass Mitarbeitende in der Transfergesellschaft weitaus weniger intensiv von den BeraterInnen der Bundesagentur für Arbeit kontaktiert werden. Schließlich erhalten Betroffene durch die Transfermaßnahmen bereits Unterstützung bei der Suche nach einer neuen Beschäftigung. Sprechen Sie mit Ihrer EL-NET Beraterin bzw. Ihrem EL-NET Berater über den Stellenvorschlag der Bundesagentur für Arbeit und das weitere Vorgehen hierzu.

Das könnte Sie zum Thema Transfer auch interessieren:

In unserer Rubrik Highlights finden Sie viele spannende Interviews mit den ExpertInnen und BeraterInnen der EL-NET GROUP rund um die Themen Transfer, Outplacement, Recruiting und Interim-Management.

Im Beitrag Transfergesellschaft und wertschätzende Kommunikation spricht unser Team-Mitglied Marc-André Höper darüber, inwiefern Unternehmen einen Stellenabbau über eine Transfergesellschaft sozialverträglich gestalten können und welche Kommunikationsstrategien in Transferprozessen hilfreich sind.

Wir unterstützen Sie in der Kommunikation mit der Agentur für Arbeit – vertraulich und unverbindlich.

Kontaktformular.

  • Wir speichern und verarbeiten die von Ihnen angegebenen Daten zur Bearbeitung Ihrer Kontaktanfrage. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
  • Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.